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Donnerstag, 5. Februar 2015

Demokratie-Versuch gescheitert

Es gibt viele intelligente, ausführliche, auch wissenschaftliche Untersuchungen, in denen nachgewiesen wird, dass nicht nur die USA längst keine Demokratie mehr ist, sondern dass auch in Deutschland, der Nachkriegsversuch, eine Demokratisierung der Gesellschaft durchzuführen    , leider gescheitert ist. Ich will versuchen, für jeden verständlich und in kurzer Form, einfach indem ich die Definition für Demokratie in Wikipedia analysiere, aufzuzeigen, in welcher Verfassung sich unser Staat befindet.

Was ist Deutschland? Welche typischen Merkmale hat eine Demokratie, und kann man die in Deutschland nachweisen? Welche Folgen hat es? Was müsste man tun, um Demokratie wieder zu beleben?

WER IST HERRSCHER; WER DIENER?


Über die Gründe gebe ich hier keine Auskunft“ antwortete eine Vertreterin der Bundesregierung auf der Bundespressekonferenz am 15. Dezember. Die Frage, auf die sie nicht antwortete, bezog sich darauf, warum die Bundesregierung Aufträge an private Firmen vergab, die bekannterweise für die NSA Spionageaufträge in Deutschland ausführt(e). Die anderen Antworten waren zwar etwas länger und wortreicher, sandten aber im Prinzip die gleiche Nachricht, sinngemäß: „Wir sind hier um euch zu erklären, was wir wollen, dass ihr draußen erzählen sollt, also nervt uns nicht“.

Wer die Antworten auf der Bundespressekonferenz vom 05 Februar 2015 verfolgt, wird feststellen, dass obiger Eindruck kein Einzelfall ist, sondern durchaus zum System gehört. Die Sprecher sitzen erhöht auf einem Podium, wie sonst nur die Richter in einem höchsten Gericht. Und ähnlich klingen auch die Antworten. Hier ist nicht der Souverän derjenige, der seine Regierung befragt, sondern ein Herrscher erniedrigt sich, Almosen an Informationen zu verbreiten. Und das ausgerechnet bei einem Thema, wo es um die Glaubwürdigkeit der Regierung geht. Wie im Fall von Folter (ab 0:12 min.) und der Korrumpierbarkeit von Regierungsmitgliedern (17:00 min.).

 

IST DEUTSCHLAND SOUVERÄNER STAAT?


Nun gibt es widersprüchliche Aussagen dazu, ob wir trotz der Wiedervereinigung immer noch unter alliiertem Kontrollrecht stehen. (SHAEF-Gesetz oder geheime Folgegesetze). Eine Vielzahl von Politikern, wie z.B. Finanzminister Schäuble, und auch Historiker, wie zu erwarten inhaltreicher,  haben sich schon eingehend dahingehend geäußert, dass Deutschland keineswegs souverän ist. Es wird Zeit, dass die Verträge, die diesen Zustand offensichtlich noch verursachen, gekündigt werden. Denn es ist durchaus wahrscheinlich, dass das katastrophale Ergebnis der folgenden Untersuchung, zum Teil mit diesem Zustand zusammen hängt.

 

DER JOURNALISMUS


Natürlich wird die Medienlandschaft von Hofberichterstattung bestimmt. Da stimmt einer der bevorzugten Journalisten auch gerne mal ein Geburtstagsständchen für die Frau Bundeskanzlerin an. Aber ich bewundere die Zähigkeit einiger weniger Journalisten, doch immer wieder nachzufragen. Möglicherweise ist es die stille Rache dafür, sich die Zeit damit um die Ohren schlagen zu müssen, Plattitüden anzuhören, vielleicht will man einfach die aalglatten Pressesprecher wissen lassen: „Wir wissen schon wo’s lang geht, also zieht euch warm an, wenn der nächste Whistleblower uns was verrät.

Aber was passiert, wenn ein Whistleblower etwas verrät? Er wird juristisch verfolgt, während der Herr Bundesanwalt wegen staatlicher Verbrechen, keine Möglichkeit, sieht aktiv zu werden. Das einzige und letzte Mal, dass ich Anzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Vorbereitung und Unterstützung eines Angriffskrieges stellte, bescherte mir eine vielseitige, aber offensichtlich standardisierte Ablehnung. Sie enthielt den Hinweis, meine Vorwürfe könnten nicht verfolgt werden, da die Vorgänge die ich beschrieb, sich auf einen Angriffskrieg an sich, *** und nicht auf die Vorbereitung desselben *** bezögen.

 

DER GEIST DES GRUNDGESETZES


Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten die besten Absichten, und gute Ideen, um Deutschland rechtlich so zu begründen, dass das Land die Fehler der Vergangenheit nicht mehr wiederholt. Aber sie werden in den Gräbern rotieren, wenn sie sehen, was in der Realpolitik daraus wurde.

Statt das Grundgesetz weiter zu entwickeln, Lücken zu schließen, und den Geist der Gründer zu bewahren, wurden immer mehr Lücken gerissen, manche Vorschriften, wie das über das Briefgeheimnis, in sein gewolltes Gegenteil verwandelt.

Grund hierfür ist sicher auch die Tatsache, dass Deutschland, trotz Lippenbekenntnissen, niemals eine Gewaltenteilung, bzw. eine wirklich unabhängige Justiz geschaffen hatte. Ich erspare mir die Begründung und verweise auf die Seite www.gewaltenteilung.de.

Und der so genannte Verfassungsschutz, wurde nichts anderes als ein Inlandgeheimdienst, der abhängig, und im Auftrag der Regierung, agiert. Er sollte eigentlich die Verfassung schützen, und dafür dem Souverän direkt verantwortlich zu sein. Stattdessen wird er von denen beauftragt und kontrolliert, die die größte Gefahr für die Verfassung bzw. das Grundgesetz darstellen. Nämlich von denen, die die Macht im Staat innehaben, die das Gewaltmonopol besitzen, die die Staatsmacht ausüben, und natürlich bestrebt sind, diese nicht abzugeben.

 

DIE VIERTE GEWALT


Nachdem nun in den letzten 25 Jahren auch die so genannte Vierte Gewalt, der unabhängige Journalismus, sich selbst erfolgreich gleichgeschaltet hat, wird das Versagen der Demokratie endgültig für jeden sichtbar. Dass die Medien ihrem Auftrag längst nicht mehr nachkommen, will ich an dieser Stelle auch nicht erneut diskutieren, das wird bereits an vielen anderen Stellen nachgewiesen. Ein bescheidener Beitrag dazu findet sich auch in diesem Blog

WAS BEGRÜNDET EINE DEMOKRATIE


Die Definition in Wikipedia lautet wie folgt (Nummerierung hinzugefügt):
„…Demokratie (altgr. Δημοκρατία „Herrschaft des Staatsvolkes“, von δῆμος dēmos ‚Staatsvolk‘ und -kratie: κρατία kratía ‚Herrschaft‘) bezeichnet Herrschaftsformen, politische Ordnungen oder politische Systeme, in denen die Herrschaft von der Allgemeinheit ausgeübt wird. In Demokratien hat das Volk eine mitbestimmende Funktion (8) und die Regierung geht durch Wahlen aus dem Volk hervor. Typische Merkmale einer Demokratie sind (1) freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, die Akzeptanz einer politischen (2) Opposition, (3) Verfassungsmäßigkeit, Schutz der Grundrechte, Schutz der (4) Bürgerrechte, und Achtung der (5) Menschenrechte. Da die Herrschaft durch die Allgemeinheit ausgeübt wird, ist eine Form der (6) Meinungsfreiheit zur politischen Willensbildung unerlässlich…..“
Schauen wir uns die einzelnen typischen Merkmale einer Demokratie einmal an, und fragen wir uns, ob sie auf Deutschland noch zutreffen:

 

Zu 1) Freie Wahlen


Freie Wahlen gibt es in Deutschland sicher. Wenn man aber die genaue Definition von „freien Wahlen“ liest, findet man eine ganze Reihe von Voraussetzungen, die in Deutschland zu diskutieren wären. So stellt man sich die Frage, ob verwirklicht wurde, dass jeder Berechtigte diskriminierungsfrei Wahlkampf betreiben kann. Dafür sollte man sich die Parteienfinanzierung und die Wahlkampfkostenerstattung ansehen. Oder betrachten wir die Bevorteilung von Beamten gegenüber Arbeitern und Angestellten, Hausfrauen und Bauern, bei der Bewerbung um ein politisches Mandat.

Auch gegen das Verbot von
„…Meinungsmanipulation durch falsche Versprechungen oder [durch] falsche oder diffamierende Behauptungen vor der Wahl…“
Einfluss zu nehmen, wird m.E. mit schöner Regelmäßigkeit verstoßen. Oder wie nennt man das Bekanntwerden der Überwachung durch den Verfassungsschutz, von durch das Volk gewählten Bundestagsabgeordneten. Oder was soll man zum regelmäßigen Ausgrenzen von rechten und linken Parteien sagen, selbst durch den Bundespräsidenten, zuletzt wieder sogar mit dem Versuch, die Wahl eines linken Ministerpräsidenten zu verhindern.

 

Zu 2) Opposition


Wie steht es mit der Akzeptanz der Opposition. Besonders gut in der jetzigen Großen Koalition zu erkennen, akzeptiert man eine Opposition, enthält ihr aber immer mehr wesentliche Informationen vor. Immer öfter dabei mit Argumenten wie „Nationale Sicherheit“, die man eigentlich eher aus Diktaturen gewohnt ist. Oder mit der Begründung, man dürfe keine Betriebsgeheimnisse verraten. Wenn sogar ganz offen die Herausgabe von Informationen an einen oppositionellen Abgeordneten (z.B. Dr. Alexander Neu) verweigert, anderen Abtgeordneten aber der Zugang ermöglich wird, ist klar, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Nur DIE Opposition erhält Rechte, die sich als „Gute Opposition“ darstellt. Sobald aber eine Opposition ihre Pflicht ernsthaft verfolgt, wird ihr das ihr zustehendes Recht vorenthalten, ohne dass dies zu Konsequenzen führt.

 

Zu 3) Verfassungsmäßigkeit


Verfassungsmäßigkeit in Hinsicht auf die Bundesrepublik Deutschland ist nicht ohne Delikatesse. Eine Verfassung kann sich nur ein souveränes Volk geben. Und laut Finanzminister Schäuble und andere Spitzenpolitiker war Deutschland, seit der bedingungslosen Kapitulation des Nazi-Regimes, noch nie vollkommen souverän. Dann würde sich die Frage stellen, ob ein Land, das nicht souverän ist, und keine Verfassung hat, überhaupt eine Demokratie sein kann.

Aber gehen wir einmal davon aus, dass unser Grundgesetz die Rolle einer Verfassung im Sinn der obigen Definition erfüllt. Handeln die Regierenden dann verfassungsmäßig? Das ist zu bezweifeln, wenn man die große Anzahl an Gesetzen sieht, die vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt werden. Dabei muss man noch berücksichtigen, dass nur ein kleiner Teil von grundgesetzfraglichen Gesetzen überhaupt abgelehnt wird. Denn die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichtes, wird durch die Parteien bestimmt. Also durch diejenigen, über deren Taten das Gericht zu urteilen hat.

Und so wird auch immer ein negatives Urteil des Verfassungsgerichtes eher als freundliche Aufforderung verstanden, das Gesetz demnächst doch bitte anders zu formulieren. Es wird nicht verstanden als Warnschuss, dass man evt. nicht verfassungsmäßig agiert hatte, und vielleicht sogar mit Konsequenzen rechnen muss. Und die jüngsten Aussagen einer Bundesministerin, wenn der Einsatz der Bundeswehr im Irak nicht verfassungskonform wäre, müsse man eben die Verfassung ändern, deutet darauf hin, dass das Grundgesetz in breiter Front in der Regierung, schon längst nicht mehr ernst genommen wird.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben in Art 97 (1) vorgesehen, dass Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Warum dies niemals realisiert wurde, kann man den oben bereits erwähnten Seiten www.gewaltenteilung.de entnehmen. Das gilt übrigens auch für das Bundesverfassungsgericht. Die auf der Seite nicht erwähnte Tatsache, dass frühere Spitzenpolitiker, die selbst Gesetze zu verantworten haben, in das Gericht wechseln. Das führt dann dazu, dass Gerichte über Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen urteilen sollen, die durch die Richter selbst entstanden. Das ist ein Vorgehen, dass, gelinde gesagt, widersprüchlich ist. Es ist fast vergleichbar mit der Drehtürpolitik, mit der inzwischen Spitzenpolitiker in die Wirtschaft und wieder zurück wechseln. Dabei sollten beide Teile der Gesellschaft eigentlich die Aufgabe haben, die jeweils andere Rolle zu kontrollieren. Im Fall eines Politikers, sogar mit der Macht des Gesetzes im Hintergrund.

Der Geist des deutschen Grundgesetzes war, darin sind sich alle Fachleute einig, die Absicht zu verwirklichen, dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen sollte. Artikel 26 GrundGesetz schreibt nun dummerweise, dass die VORBEREITUNG eines Angriffskrieges bestraft wird, aber nicht die Führung eines Angriffskrieges selbst. Und dankbar wurde dieser Passus niemals klargestellt und dem Geist des Grundgesetzes angepasst. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hatten sich die Gründerväter und -mütter nicht vorstellen können, dass es einen Angriffskrieg ohne Vorbereitung geben könnte. Und mit Sicherheit waren sie davon ausgegangen, dass die Durchführung eines Angriffskrieges selbstverständlich auch strafbar sein sollte. Aber selbst wenn deutlich wird, dass bei der Vorbereitung eines Angriffskrieges geholfen wird, erscheint kein Ermittler der Bundesanwaltschaft, um das Gesetz umzusetzen. Das soll an einem einzigen von dutzenden von Beispielen aufgezeigt werden:

Die Bundesregierung hat Luftabwehreinheiten in die Türkei geschickt, weil das Land als NATO-Partner, angeblich durch Syrien bedroht würde. Dabei waren die angeblichen Angriffe Syriens, von syrischen Aufständischen abgefeuert worden, und es waren außerdem Mörserangriffe, gegen die Luftabwehrraketen gar nicht eingesetzt werden können. Die Türkei ist Syrien militärisch um ein Vielfaches überlegen und braucht sicher nicht die Hilfe Deutschlands, um einen Angriff abzuwehren. Und Syrien ist zudem in einen schweren Bürgerkrieg verwickelt, der es dem Land ganz einfach unmöglich macht, einen Angriff gegen einen Nachbarstaat auszuführen. Im Übrigen wurde in der Geschichte der NATO noch niemals ein Krieg gegen einen NATO-Staat begonnen (der umstrittene Fall eines selbsterklärten Krieges bei 9/11 einmal beiseitegelassen).

Ganz im Gegenteil führte Ankara Angriffe auf das Gebiet von Syrien durch, ... gedeckt durch Luftraumsicherung mit deutschen Patriots. Außerdem unterstützt die Türkei Aufständische, insbesondere gewalttätige Terroristen, in dem Bürgerkriegskonflikt des Nachbarlandes. Und, das Wichtigste, das Land fordert ganz offen einen Angriffskrieg gegen Syrien. Und dann sagt die Bundesregierung, die Patriots sollen nicht bei der Vorbereitung eines Angriffskrieges helfen?

 

4) Bürgerrechte


Bürgerrechte sind durch gesetzliche Einschränkungen kaum noch geeignet, um ihren Auftrag, den einzelnen Bürger vor dem Staat zu schützen, nachzukommen. Zwar wird noch ein gewisser Schutz erzeugt, dass Bürger die Rechte anderer Bürger nicht verletzen. Aber der Staat hat sich so umfassende Ausnahmen spendiert, dass die Ursprungsabsicht in vielen Fällen in ihr Gegenteil verwandelt wurde.
Nehmen wir nur das Beispiel Briefgeheimnis. Seit dem 17. Jahrhundert schützte man die Menschen davor, ausspioniert zu werden. Wobei die Möglichkeiten seinerzeit beschränkt waren. So bedurfte es eines großen Aufwandes, einen Brief „zu verletzen“ oder eine Person sogar systematisch zu überwachen. Nachdem diese Hürden aber im 21. Jahrhundert gefallen waren, seit es also viel leichter ist, E-Mails, die normale Briefe ersetzen, also quasi die Rechtsnachfolger von Briefen sind, systematisch und flächendeckend zu überwachen, *** werden die Vorschriften nicht verschärft, was dem Geist und Sinn der Vorschrift entsprochen hätte ***, sondern praktisch außer Kraft gesetzt. Und das mit einer großen Selbstverständlichkeit, als hätte es den Geist und Sinn des Briefgeheimnisses niemals gegeben.

 

5) Menschenrechte


Menschenrechte sind jene Rechte, die im Grundgesetz so definiert wurden, dass sie sowohl für Bürger Deutschlands, als auch alle anderen Menschen gelten, die sich in Deutschland aufhalten. Wenn man sieht, wie das Recht auf Asyl erst kürzlich verwässert wurde, stellt man sich die Frage, ob dieses Merkmal einer Demokratie noch gegeben ist. Aber auch andere Vorgänge lassen es als fraglich erscheinen.

So haben Spitzenpolitiker verhindert, dass ein bekannterweise unschuldiger, illegal entführter, deutscher Gefangener der USA, aus der Folterhaft entlassen wurde (Murat Kurnaz). Außerdem werden offensichtlich keinerlei Maßnahmen ergriffen, die Verbrechen aufzuklären, die Geheimdienste der USA auf deutschen Boden begangen, und noch heute begehen. Zuallererst natürlich die Verbrechen an der Menschlichkeit, also die Vorgänge, die in Geheimgefängnissen der USA auf deutschem Boden stattfanden. Und natürlich wird auch nicht nach deutschen Komplizen ermittelt.

In diesem Zusammenhang auch besonders offensichtlich, die ganz zu Beginn erwähnte Weigerung, etwas dazu zu sagen, warum man vermutliche Spionagefirmen der USA, die gegen das deutsche Grundgesetz verstießen, auch im Namen der Bundesregierung operieren lässt, und mit Steuergeldern dafür bezahlt. Wenn dies daraus begründet wird, dass es über der Verfassung stehende Vereinbarungen gibt, die das deutsche Volk aber nicht wissen darf, würde dies einen noch viel größeren Bruch demokratischer Prinzipien bedeuten.

Und wenn man sich den Bericht über Drohnenmorde, die von deutschem Boden aus koordiniert, und durchgeführt werden, anschaut, fragt man sich umso deutlicher, was dies noch mit der Achtung der Menschenrechte zu tun hat. In der Fernsehsendung konnte man erleben, wie offen Rekruten angeworben wurden, um menschenrechts- und völkerrechtswidrige Aktionen von deutschem Boden aus durchzuführen, aber die Bundesregierung ... weiß von Nichts. Und kein Staatsanwalt tritt in Aktion.

 

6) Meinungsfreiheit


Meinungsfreiheit wird ausdrücklich und als hervorragend wichtig für eine Demokratie erwähnt. Meinungsfreiheit wäre gegeben, wenn jede Meinung, MINDESTENS entsprechend ihrer Vertretung in der Gesellschaft, auch in den Medien Verbreitung fände. Der Ansatz eines Öffentlich Rechtlichen Rundfunks war schon der richtige Beginn. Allerdings haben auch hier längst Verwässerungen, bis hin zur Pervertierung stattgefunden. Die waren zuletzt so groß geworden, dass sogar das Bundesverfassungsgericht den Staatsvertrag über den ZDF für verfassungswidrig erklärte. 

Damit fällt also eine wichtige Stütze der Demokratie weg. Zusätzlich zu den Öffentlich Rechtlichen Medien gibt es jedoch inzwischen die privaten Medien. Und hier wurde die Meinungsfreiheit noch stärker pervertiert. Denn jeder Medienunternehmer kann seine eigene Meinung den Journalisten vorschreiben (Tendenzbetriebreglung). Er ist nicht verpflichtet, eine gesellschaftlich ausgewogene Meinungsvielfalt anzubieten, sondern kann ganz alleine bestimmen, welche Meinung sein Medium vertritt. Gravierend wurde das durch die schriftliche Verpflichtung von Mitarbeitern im Springer Verlag bekannt, alles zu unterlassen, was die Interessen der USA oder Israels beeinträchtigen könnte.
Durch die privaten Medien, neben den Öffentlich Rechtlichen Medien, gibt es jetzt also zwei mediale Machtblöcke. Die der staatlichen Vertreter, der politischen Elite des Landes, und die der Vermögen Besitzenden des Landes, die es sich leisten können, selbst ein Medium zu finanzieren. Das deutet auch schon darauf hin, in welche Richtung die Analyse des Staatssystems führen wird. Denn dies sind eindeutige Ausprägungen einer Polyarchie.

Leider sind die Interessen von Politik und Wirtschaft / Banken in den letzten Jahrzehnten, nicht nur wegen der Drehtürpolitik, stark zusammen gewachsen, so dass man inzwischen davon ausgehen kann, dass, bis auf Konflikte zwischen diesen, der gleiche Meinungstenor vorherrschen wird. Was derzeit gut beobachtet werden kann, betrachtet man den Gleichklang zwischen Politik, Öffentlich Rechtlichen Medien und Privaten Medien, in der Berichterstattung über Syrten, die Ukraine oder die Bankenkrise, genannt Finanzkrise der EU. Und dieses deutet auf eine Entwicklung hin, wie in den USA bereits abgeschlossen, nämlich die zu einer Oligarchie.

Unterdrückung der Meinungsfreiheit findet in Deutschland (noch) nicht durch Einsperren und Ermorden kritischer Journalisten statt. Man entzieht ihnen einfach die Lebensgrundlage. Sie finden keine Arbeitgeber oder Auftraggeber mehr. Beispiele für solche „Ausgestoßenen“ sind der Macher des preisgekrönten Films über die Folgen von Uranmunition (Deadly Dust), Frieder Wagner, Andreas von Bülow, ehemaliger Spitzenpolitiker und Autor, Christoph Hörstel, ehemaliger ARD-Korrespondent und Berater der Bundesregierung, bis zu dem Zeitpunkt, da er dissidente Meinungen begann zu vertreten, Ken Jebsen, der offen und unverklagt erklären kann, dass die Intendanz in seinem Fall gelogen hatte, um ihn loszuwerden, als er in die Kritik von transatlantischen Kreisen geriet. Um nur einige Fälle zu erwähnen. Und natürlich werden solche Ächtungen zu einer Selbsterfüllenden Prophezeiung. Denn dann treten diese Journalisten plötzlich bei „Feindsendern“ auf und prompt heißt es: „Seht ihr, er war schon immer einer von denen.“

 

FAZIT


Nachdem wir festgestellt haben, dass durchaus fraglich ist, ob die typischen Merkmale einer Demokratie auf Deutschland zutreffen, sollten wir uns die Frage stellen, wodurch denn eine Demokratie lebt. Ganz eindeutig ist dies der Grad der Beteiligung der Bürger an demokratischen Veranstaltungen. Nun sehen wir aber seit Jahren einen Rückgang der Wahlbeteiligung. Und auch, Menschen zu Hundertausenden auf Demonstrationen zusammen zu führen, um gegen Missstände demokratisch aktiv zu werden, ist seit den großen Anti-Atom-Demos wegen Fukushima, praktisch unmöglich. Abstimmung mit den Füßen könnte man das nennen. Die Menschen haben aufgehört, an demokratische Prozesse zu glauben. Die Wahlbeteiligung, laut Statistiken der Bundeszentrale für politische Bildung, geht seit 1972 kontinuierlich zurück. Besonders alarmierend dürfte der Rückgang in der Altersgruppe zwischen 21 bis 25 Jahren sein. Dort sank die Wahlbeteiligung von über 90% im Jahr 1972 auf 59% im Jahr 2009. Dass die Wahlbeteiligung im Jahr 2013 wieder ganz geringfügig zugenommen hatte, lag daran, dass einige Wähler Hoffnung auf einen Politikwechsel hatten.

Dadurch stellt sich aber auch gleich die Frage nach der Legitimation einer Regierung. Wenn nur ca. 2/3 der Bevölkerung wählt, und davon nur 20 oder 30% die spätere Regierungspartei, wie groß ist dann die Legitimität dieser Partei, die Richtlinien der Politik zu bestimmen?

Die Frage der Legitimität zieht sich dann durch alle Instanzen der Demokratie. Z.B. im Öffentlich Rechtlichen Rundfunk: Müsste nicht neben den Vertretern der Parteien, eine entsprechend ihrer Größe berücksichtigter Anteil, an Vertretern der Nichtwähler, in den Gremien der Rundfunkräte vertreten sein?

Erfüllt eine solche Regierung die Anforderung an "Mehrheitsentscheiden", die als Voraussetzung für Demokratien genannt werden?

Selbst wenn der Leser in vielen Fällen mit meiner Analyse nicht einverstanden ist, sollte ihm zumindest ein mulmiges Gefühl erwachsen sein.

 

WAS MÜSSTE SICH ÄNDERN?


Die Frage beantwortet sich schon aus der Auflistung der Misststände. Ausführliche Vorschläge zur Umsetzung würden den Rahmen dieses Artikels sprengen. Sie werden in einem der folgenden Beiträge beleuchtet.

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