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Freitag, 6. April 2012

Deutschland ein laizistischer Staat?

Mit gutem Grund hatte sich Ferdinand Buisson 1871 für einen Staat frei von Einmischung durch die Religion eingesetzt. Aber es dauerte noch bis 1946, bis der Begriff des Laizismus erstmals in der französischen Verfassung als Grundsatz eines demokratischen Staatswesens erwähnt wurde. Nur die Neutralität des Staates in religiösen Fragen stellt die konsequente Umsetzung der menschenrechtlich verbrieften Glaubensfreiheit dar. Nur der Laizismus garantiert die konsequente Umsetzung aller Menschenrechte. Denn Glaubensgrundsätze stehen oft im Gegensatz zu grundlegenden Menschenrechten, nicht nur im Iran, sondern sehr wohl auch in Deutschland.