Mit
gutem Grund hatte sich Ferdinand Buisson 1871 für einen Staat frei von
Einmischung durch die Religion eingesetzt. Aber es dauerte noch bis 1946, bis
der Begriff des Laizismus erstmals in der französischen Verfassung als
Grundsatz eines demokratischen Staatswesens erwähnt wurde. Nur die Neutralität
des Staates in religiösen Fragen stellt die konsequente Umsetzung der
menschenrechtlich verbrieften Glaubensfreiheit dar. Nur der Laizismus
garantiert die konsequente Umsetzung aller Menschenrechte. Denn
Glaubensgrundsätze stehen oft im Gegensatz zu grundlegenden Menschenrechten,
nicht nur im Iran, sondern sehr wohl auch in Deutschland.
GEGEN DEN STROM SCHWIMMEN / QUERDENKEN Meine Themen: Frieden, Menschenrechte, Medien-Missbrauch, Basisdemokratie und Recht auf lebenslange Bildung. Ich will darüber bloggen, was nach meiner Meinung nicht ausreichend durch die Medien abgedeckt wird, oder sogar verfälscht dargestellt wird. Dieser Blog ist kein Exklusivinformationssystem. Dieser Blog ist ein Add-On. (Verlinkte Inhalte stellen nicht zwangsläufig meine Meinung dar, sondern sollen alternative Informationsquelle sein.)
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Freitag, 6. April 2012
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