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Donnerstag, 7. Juni 2012

Der Qualitätsjournalismus und „führende“ Piraten

Wer meinen Blog kennt, kennt auch die Fälle von falschen, in die Irre führenden oder unterlassenen Meldungen, die durch Massenmedien verbreitet oder eben nicht verbreitet werden. Und in den letzten Jahren ist das Weltbild immer zweidimensionaler geworden. Mit immer weniger Journalisten, die unter immer größerem Druck stehen, müssen Meldungen geschaffen werden, die möglichst viele Auflagen oder Clicks bringen. Dass dadurch der Meinungsmanipulation Tür und Tor geöffnet ist, ist ein Nebeneffekt, von dem man nicht weiß, ob er gewünscht oder einfach geflissentlich übersehen wird. Ein weiteres Beispiel ist der Artikel über die „Verschwörungstheoretiker“, die „Freaks“ in der Piratenpartei, die den „führenden“ Piraten das Leben so schwer macht. (9) Schauen wir uns dieses Meisterwerk des Journalismus näher an:

Montag, 21. Mai 2012

Warum die "Freiheit des Mandatsträgers" falsch interpretiert wird

Artikel 38 des deutschen Grundgesetzes besagt:
„(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Hieraus erklärt die Piratenpartei Deutschland ein gesetzliches Verbot für einen Fraktionszwang. Aber wie wir in der Praxis sehen, gibt es in den anderen Fraktionen eine freiwillige Unterordnung unter einen Fraktionswillen. Der nur in Ausnahmefällen durchbrochen wird, nämlich dann, wenn ein Abgeordneter eine Entscheidung nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, und Sanktionen in Kauf nimmt.

Samstag, 31. März 2012

Deutschland, die Beamtendemokratie


Schon am 8.10.1998 hatte die Zeit in einem Artikel über „Die Macht der Beamten“ im Bundestag festgestellt: „De facto liegt der Anteil der Beamten sogar noch um einiges höher. Da sich unter den 669 Parlamentariern viele Berufspolitiker mit beamtenähnlicher Rechtsstellung befinden, dürfte die parteiübergreifende Fraktion der Staatsdiener annähernd die Fünfzig-Prozent-Marke erreicht haben.“ (1) Diese Dominanz eines Berufsstandes in den Parlamenten, nicht nur dem Bundestag, ist eine höchst bedenkliche Situation. Sie kann durchaus als gefährlich für die Demokratie angesehen werden, denn diese Situation addiert sich zu der Tatsache, dass Deutschland keine wirkliche Trennung zwischen den staatlichen Gewalten realisiert hat.