Dieses Blog durchsuchen

Freitag, 4. Dezember 2015

Deutsche Soldaten im illegalen Krieg gegen Syrien

Quelle: Wikipedia
Liebe Soldaten, die ihr Euch auf den Weg machen wollt, dem Ruf des Vaterlandes zu folgen, und Deutschland in Syrien zu verteidigen. Seit den Nürnberger Prozessen besteht Einigkeit darüber, dass Soldaten verantwortlich sind für ihre Taten, auch wenn sie "nur" Befehlen folgen, wenn eine Befehlsverweigerung nicht Gefahr für Leib und Leben bedeutet. D.h. wenn ihr nach Syrien geht, und dadurch gegen das Grundgesetz, das Völkerrecht, und später vermutlich auch gegen Menschenrechte verstoßt, macht Euch bewusst, dass Ihr zur Verantwortung gezogen werden könnt. Lest aufmerksam die folgenden Erklärungen:
 

Soldaten, die in einen Krieg ziehen, können auf Grund verschiedener Gesetze zur Verantwortung gezogen werden.


1. DAS GRUNDGESETZ


Das deutsche Grundgesetz verbietet die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten es für unmöglich gehalten, dass Deutschland noch einmal einen Angriffskrieg würde führen wollen, und hatten deshalb nur von der VORBEREITUNG gesprochen. Das hatten die einfallsreichen Justizbeamten der Regierung (nein wir haben keine wirkliche Gewaltenteilung. Für Erklärung siehe www.gewaltenteilung.de), zum Anlass genommen zu sagen: "Ja VORBEREITUNG eines Angriffskrieges ist verboten, aber einen Angriffskrieg zu führen, nicht". Ihr glaubt, nur ein krankes Hirn kann so etwas argumentieren? Dann lest hier die Einzelheiten.

Nun führt Ihr also einen Angriffskrieg gegen Syrien. Ja nichts anderes macht Ihr in Syrien. Und das aus folgendem Grund:

1. Syrien hat sich ausdrücklich gegen Eure Aktivitäten ausgesprochen

2. Gibt es keine UNO-Entscheidung, die das Gewaltverbot der UN-Charta aufgehoben hätte. Folglich führt Ihr, wenn Ihr Bomben auf Syrien abwerft, nicht Krieg gegen die ISIS, sondern Krieg gegen die legitime Regierung und das Volk von Syrien.

Ach denkt Ihr, aber nur Vorbereitung von Angriffskrieg ist ja strafbar. Nun, da muss ich Euch schon wieder enttäuschen. Denn anfangs sollt ihr ja nicht Bomben werfen, sondern spionieren. "Aufklären", damit die Bomben der Verbündeten besser treffen. Und genau das ist VORBEREITUNG eines Angriffskrieges. Nochmal im Einzelnen:

§ 80 StGB - Vorbereitung eines Angriffskrieges

Selbst wenn die "Aufklärung" schon "Führung eines Angriffskrieges", und nicht "Vorbereitung" wäre, benötigt man logischerweise Vorbereitung, um diese Flüge durchzuführen. Insofern ist die Situation anders als im Falle des Irakkrieges, als Deutschland einem Aggressor half, als dieser schon den illegalen Angriffskrieg begonnen hatte.

D.h. Das Verlegen der Flugzeuge, die Planung der Einsätze usw., all das sind Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer sich noch weiter darüber informieren will, empfehle ich Satzger/Schluckebier/Widmaier: StGB - Strafgesetzbuch Kommentar, 2. Auflage 2014,

§ 8 VStGB - Kriegsverbrechen gegen Personen

Jedem Soldaten, der sich an dem Einsatz in Syrien beteiligt, empfehle ich auch die Lektüre von § 8 Völkerstrafgesetzbuch (Kriegsverbrechen gegen Personen).  Dort kann er nachlesen, welche Strafe auf Tötung einer "zu schützenden Person" steht, und wer unter diesen Begriff fällt.

§ 9 VStGB - Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte

Wer in Syrien sagt, er würde ja nur Brücken oder Gegenstände zerstören, sollte sich den § 9 zu Gemüte führen.

Und dann sollte er sich bewusst darüber sein, dass solche Verbrechen nicht verjähren (§ 5 VStGB). Wer glaubt, er könne sich darauf berufen "Das habe ich nicht als Verbrechen erkannt" der hat heutzutage keine Chance, damit durchzukommen. Denn in Deutschland stehen ihm die Informationen frei zur Verfügung. Außerdem wird sogar innerhalb der Bundeswehr die Völkerrechtswidrigkeit des Syrien-Krieges diskutiert. (Siehe weiter unten).

ALLES THEORIE

Nun sagt Ihr: "Wenn die Regierung uns in den Krieg schickt, wird sie uns schon nicht anklagen". Das mag für diese Regierung zutreffen. Aber sobald es eine neue Regierung geben sollte, die das Grundgesetz wieder als Wertebasis für seine Entscheidungen nimmt, werdet Ihr die Konsequenzen spüren.

Als die Grenzschützer der DDR ihren Befehlen nachkamen, und auf Flüchtlinge schossen, handelten sie auch in dem Glauben, für das Land, und im Rahmen der Gesetze, zu handeln. Niemand von Ihnen hatte es für möglich gehalten, jemals wegen ihrer Pflichterfüllung vor Gericht zu stehen. Und doch kam es nach dem Zusammenbruch der DDR dazu.

Wikipedia verrät warum: "Durch diese Renaissance der Radbruchschen Formel wurden mögliche Rechtfertigungsgründe des DDR-Rechts verworfen" . D.h. zum Zeitpunkt der Schüsse handelte es sich in der DDR um legale Aktionen, aber durch Anwendung einer rechtsphilosophischen These, die keiner der Grenzschützer kannte, wurden Straftäter aus denjenigen, die "nur Befehle" ausführten. Und welche rechtsphilosophische These demnächst angewandt wird, wer will das voraussagen?

BEFEHLSNOTSTAND

Nun könnt Ihr sagen: Befehl ist Befehl, ich muss das tun. Das stimmt leider nicht. Wikipedia hilft schon wieder:
"...Einem Untergebenen kann auch zugutegehalten werden, die Verweigerung eines Befehls setze ihn so großer Not aus, dass er nicht oder nicht in vollem Maße zu bestrafen sei. Das Risiko eigener Bestrafung verlange es, dass von einer Vorwerfbarkeit der Tat abgesehen und dieser Gesichtspunkt bei der Strafzumessung entsprechend eingestellt werde. Die Ebene der Schuld ist bei der Beurteilung des Befehlsnotstands in Form des Nötigungsnotstandes zu beobachten...."
Mit anderen Worten, bzw. im Umkehrschluss: Wer nicht mit ernsthaften, d.h. Gefahr für Leib und Leben, Nachteilen zu rechnen hat, kann sich NICHT auf den Befehlsnotstand berufen. Schauen wir uns die Folgen der Befehlsverweigerung im Fall von Gewissenskonflikten auf Grund von angenommenen Völkerrechtsverletzungen in Deutschland an.

FOLGEN DER BEFEHLSVERWEIGERUNG

Welche Folge hätte eine Befehlsverweigerung, im Fall des Syrien-Krieges, für den Soldaten? Nun es gibt Beispiele für Befehlsverweigerung, die durch die gerichtlichen Instanzen gingen, und einen Hinweis darauf geben, dass a) keinerlei Gefahr für Leib und Leben besteht, und b) eine mit Völkerrecht  begründete Verweigerung ein anerkannter Grund für Befehlsverweigerung ist.

Auch Berufssoldaten können, ja müssen eigentlich, einen Befehl verweigern, wenn er gegen das Völkerrecht verstößt. Und dies wurde inzwischen auch hochrichterlich bestätigt
"...Ein Soldat der Bundeswehr darf einen Befehl aus Gewissengründen verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht sprach einen Major frei, der den Irak-Krieg nicht unterstützen wollte. Er hatte sich im April 2003 geweigert, ein militärisches Computerprogramm weiterzuentwickeln.

Sein Vorgesetzter habe nicht ausschließen können, daß damit Kriegshandlungen im Irak unterstützt würden, begründete er seine Entscheidung. Der Soldat sah den Krieg als völkerrechtswidrig an. Er kritisierte, daß deutsche Soldaten in Kuweit stationiert würden, an Überwachungsflügen beteiligt seien und hierzulande amerikanische Kasernen bewachten.... "
Jetzt wird man sicher mit langen Begründungen versuchen nachzuweisen, dass der Krieg gegen Syrien NICHT gegen das Völkerrecht verstößt. Lasst Euch dadurch nicht blenden. Je länger die Begründungen, desto unklarer die Rechtslage, desto gefährlicher eine Veränderung der Rechtseinschätzung durch eine neue Regierung.

Wenn z.B. die Bundesregierung behaupten sollte, dass es ein Selbstverteidigungsrecht gäbe, und die legitime Regierung nicht in der Lage wäre, in einem Gebiet, in dem die NATO operiert, gegen die Terroristen vorzugehen, stimmt das spätestens nicht mehr, seit Russland in den Krieg eingetreten ist. Und gerade die Erfolge der russischen und syrischen Streitkräfte war doch der Grund, warum Ihr nun ganz schnell nach Syrien sollt.

Während also die Begründung der Bundesregierung, dass der Krieg völkerrechtlich völlig in Ordnung ist, nicht nur fragwürdig, sondern nicht zutreffend ist, gibt es eine ganz klare Regelung im deutschen Gesetz, das auf EUCH zielt, und Euch zum Täter macht:

Ein Befehl ist nur dann rechtmäßig, wenn er zu einem dienstlichen Zweck unter Beachtung der Gesetze, Dienstvorschriften und der Regeln des Völkerrechts erteilt wurde (§ 10 Abs. 4 Soldatengesetz). Wikipedia erklärt die Konsequenzen:
"... Dagegen darf ein Befehl nicht ausgeführt werden, wenn dessen Ausführung die Begehung einer Straftat (eine Ordnungswidrigkeit reicht nicht aus!) oder einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt. Befolgt ein Soldat einen solchen Befehl, kann er sich später nicht auf den sog. Befehlsnotstand berufen, mit dem nach dem Zweiten Weltkrieg viele Kriegsverbrecher versucht hatten, ihre Verbrechen zu rechtfertigen...."

 

2. DAS VÖLKERRECHT


Da der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sich zu einem weitgehend politisch motivierten Werkzeug, insbesondere der NATO-Länder, entwickelt hat, ist nicht zu erwarten, dass wegen des Bruchs des Völkerrechts, Soldaten der NATO dort angeklagt werden. Jedoch ist es nicht ausgeschlossen.

Der Gerichtshof musste sich, 20 Jahre nach dem illegalen Jugoslawienkrieg der NATO, mit einer Klage Jugoslawiens beschäftigen, die durchaus auch hätte Konsequenzen, für die damals beteiligten Soldaten, hätte haben können, wäre, wie gesagt, die politische Beeinflussung des Gerichts nur geringfügig verschoben gewesen.

Es gibt durchaus völkerrechtliche Verfahren, die die NATO-Länder in einem Tribunal der Völkerrechtsverletzungen für schuldig befunden haben. Die Ergebnisse dieses Tribunals können auch noch nach Jahrzehnten zu einer Wiederaufnahme von Verfahren, auch gegen deutsche Soldaten führen. Völkerrechtsverstöße verjähren nicht (siehe oben).

Auch im Jugoslawienkrieg war den Soldaten erklärt worden, sie MÜSSTEN handeln, in erster Linie angeblich aus humanitären Gründen. Die Wahrheit kann man dieser Dokumentation entnehmen, die Jahre später auch im Öffentlich Rechtlichen Fernsehen zu sehen war. Liebe Soldaten: Seid Euch bewusst, dass genau das gleiche in ein paar Jahren über Syrien bekannt werden wird.

Wer sich über die Hintergründe des Krieges gegen Syrien informieren will, der findet die beste Hintergrundbeleuchtung des Beginns der Krise auf einem politischen Blog. Blogger wie Uwe Ness haben kein Interesse an Karriere oder "Ehren", wollen kein Geld verdienen mit ihren Seiten. Sie wollen Euch die Wahrheit erzählen. Was sie sehr von dem unterscheidet, zu was die deutschen Medien in den letzten Jahrzehnten wurden.

Soldaten: Ohne EUCH kann es keine Völkerrechtsverletzungen geben, ohne EUCH kann es keine Menschenrechtsverletzungen geben. Und verweigert Ihr den Einsatz, kann Deutschland stolz darauf sein, Menschen mit Gewissen, Verantwortung und genügend eigenem Verstand, als Soldaten in dieser Gesellschaft zu wissen. Ich war selber 4 Jahre Soldat, ich kenne die Verantwortung und die Aufgaben, die man als Soldat hat. Ich wünsche mir verantwortungsvolle Soldaten, die das Grundgesetz höher schätzen, als offensichtlich die derzeitige Regierungspolitik.

FAZIT


Es geht nicht darum, verträumter Pazifist zu sein. Es geht darum, zu erkennen, was legitime Verteidigung ist, und was alleine dem Durchsetzen politischer oder wirtschaftlicher Ziele dient. Und wer sich informiert, und dann eine Gewissensentscheidung gegen den Einsatz fällt, zeigt mehr Mut und Entschlossenheit, als derjenige, der einfach Befehle ausführt. Macht uns stolz, zeigt, dass Deutschland aus der Vergangenheit gelernt hat. Verweigert völkerrechtswidrige Einsätze.

Übrigens bezweifelt sogar ein Professor an der Bundeswehr-Uni, dass der Krieg gegen Syren mit dem Völkerrecht in Einklang steht. 

Und was die Einschätzung der Militärpolitik in Hinsicht auf den Geist des Grundgesetzes angeht, gibt es auch hier selbst innerhalb der Bundeswehr, ernsthafte Zweifel, dass diese Politik, wie z.B. derzeit in Syrien betrieben, mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar ist. (Sabine Jaberg: Auslandseinsätze der Bundeswehr: Jenseits der grundgesetzlichen Friedensnorm? In: Thomas Nielebock/Simon Meisch/Volker Harms (Hg.): Zivilklauseln für Forschung, Lehre und Studium. Hochschulen zum Frieden verpflichtet. Theodor-Eschenburg-Vorlesungen 6, Baden-Baden 2012.)

Und zum Ende, hier der Beginn einer Welle von Anzeigen gegen die Bundesregierung.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen