Nachdem die Steuerfahndung von NRW Daten-CDs gekauft haben,
die offensichtlich "gestohlene Daten" enthalten, war ich mir zunächst nicht
sicher, wie ich das beurteilen sollte. Verschiedene Gedanken schossen mir durch
den Kopf. Es waren Argumente dafür und dagegen und moralische und ethische
Überlegungen. Eigentlich nicht mein Kernthema. Nachdem aber wieder auch Piraten m.E. heuchlerische Positionen
vertreten, möchte ich doch etwas dazu sagen.
RECHTLICHE ÜBERLEGUNGEN
Obwohl kein Rechtsexperte, habe ich schon etwas davon gehört, dass z.B. Geständnisse oder Beweise, die unrechtmäßig erhalten worden waren, in einem Prozess vor Gericht nicht verwendet werden dürfen. In bestimmten Umfang gilt das auch für Folgeerkenntnisse. (Früchte vom verbotenen Baum.) Da ich glaube, dass wir durchaus in Deutschland noch in einem Rechtsstaat leben, halte ich es für unwahrscheinlich, dass Richter in kommenden Steuerprozessen nicht genau diese Prüfung vornehmen werden. Was bedeutet, dass ich mir eigentlich darüber keine weiteren Gedanken zu machen brauche. {Siehe Kommentare dazu.}
MORALISCHE ÜBERLEGUNGEN
Es gibt Behauptungen, dass der Ankauf der Daten Hehlerei wäre. Nun haben die Piraten haben ja bereits einmal festgestellt, dass KOPIERTE Daten nach wie vor im Ursprung vorliegen, also in diesem Sinne nicht gestohlen wurden. Kann es dann „Hehlerei“ geben? Wenn Piraten also etwas von Daten-Hehlerei reden, haben sie offensichtlich etwas missverstanden.
Dass die Banken, von denen die Daten kopiert(!) wurden, geschädigt werden, steht außer Zweifel. Schließlich werden sich jetzt die Kunden, die mit ihrer Hilfe in Deutschland eine Straftat begingen, nämlich Steuerhinterziehung, ihr Geld nicht mehr zu ihnen bringen. Die Frage ist, ob man es moralisch vertreten kann, wenn diese Banken dergestalt geschädigt werden. Ich denke ja, denn der Gewinn entstand aus einem unmoralischen Akt, der zudem noch auch in der Schweiz angeblich gesetzlich verboten ist.
Bleibt die moralische Abwägung, wie der Ankauf von etwas illegal Erworbenen auf die Gesellschaft, insbesondere die jungen Menschen wirkt. Wenn der Staat etwas Illegales macht, könnte das nicht dazu führen, dass die jungen Menschen dann auch illegale Daten, Musik oder Filme, vom Internet ziehen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben?
Hier handelt es sich um eine Abwägung. Denn der Einfluss, der durch den Ankauf auf die Gesellschaft ausgeübt wird ist ja nicht ausschließlich im vorgenannten Sinn. Es gibt ja auch andere Bewertungen:
a) "Bisher schien es sicher zu sein, das Geld in die Schweiz zu bringen. Nun plötzlich nicht mehr. Vielleicht passiert mir das mit illegalen Downloads auch?"
b) „Die Reichen dürfen alles und werden nie verfolgt. Deshalb nehme ich mir auch die Freiheit mir zu nehmen, was ich bekommen kann.“
Mit dem Ankauf der CDs wird ein Signal gesetzt das zeigt, dass das Recht KEINEN Unterschied zwischen Reich und Reicher macht, sondern ohne Ansehen des Vermögens das Recht durchsetzt.
b) Steuerhinterzieher, die sich in einer moralischen Grauzone glaubten, werden nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sie KEIN Kavaliersdelikt begehen. Das schärft ihre moralische Sichtweise.
AUSLANDSPOLITISCHE ÜBERLEGUNGEN
Es heißt, Deutschland wäre ein unzuverlässiger Vertragspartner, wir würden uns in die Angelegenheiten anderer Länder einmischen usw.
Nun, das halte ich für absolut lächerlich. Denn eher könnte man sagen, dass die ausländischen Banken sich in deutsche Angelegenheiten einmischen, indem sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten. Und was die Vertragstreue angeht, gibt es lediglich Verhandlungen über eine globale Regelung, wie deutsches Geld in der Schweiz zu besteuern ist, keine Vereinbarung. Und der vorvertragliche Vertrauensschutz dürfte m.E. auch nicht anzuwenden sein, da es sich nicht um reine vertragsrechtliche, sondern auch strafrechtlich relevante Aktionen handelt.
Ganz besonders seltsam klingen dann solche Überlegungen von Protagonisten, die kurz vorher noch erklärten, dass man dringend in anderen Ländern intervenieren müsse. Aus „humanitären Gründen“. Als ob das Kriegführen gegen ein anderes Land nicht ein wesentlich größerer Verstoß gegen internationales Recht wäre, als der Ankauf einer Daten-CD, die im Übrigen m.W. NICHT gegen internationales Recht verstößt. Da ich aber kein Jurist bin, lasse ich mich diesbezüglich gerne belehren.
ANSTIFTUNG ZUM "DIEBSTAHL"
Es wird behauptet, durch den Ankauf der CDs würde Deutschland Anreize für kriminelle Akte schaffen. Ich möchte es anders herum definieren. Deutschland belohnt Whistleblower für das Bekanntmachen von Verbrechen. Möglicherweise etwas weit her geholt, weil die Daten nicht veröffentlicht werden (was aber im Interesse der Betroffenen ist), sondern zur Prüfung einer Behörde übergeben werden. Und weil dem "Geschäft" der Geruch einer "bezahlten Dienstleistung" anhaftet. Andererseits geht der Verkäufer der CD ein so hohes Risiko (Inhaftierung, Verfolgung, Anschläge auf sein Leben etc.), so dass man die Belohnung auch als Einmalzahlung zum Zeugenschutz interpretieren kann.
PEKUNIÄRE ÜBERLEGUNGEN
Ob es sich wirtschaftlich / finanziell „gelohnt“ hat, die CDs zu kaufen, will ich erst gar nicht erörtern. Interessiert mich in dieser Diskussion auch nur am Rande.
FAZIT
Der Ankauf einer Daten-CD zum Aufdecken und Verfolgen von kriminellen Akten, die noch dazu die Allgemeinheit der Bürger in großem Maße schädigt, ist m.E. in keiner Hinsicht IN KEINER WEISE moralisch, ethisch oder rechtlich abzulehnen. Zwar hat jeder Bürger das Recht auf Schutz seiner individuellen Rechte. Wenn er aber Straftaten begeht, die alle Menschen dieses Landes direkt schädigen, kann ihr persönliches Recht auf illegale Bereicherung" nicht höher zu bewerten sein. Ich konnte kein persönliches Recht erkennen, das höherwertig wäre.
Hinsichtlich der moralischen Beurteilung bin ich also der Meinung, dass der Ankauf moralisch zu vertreten ist. Darüber hinaus wird nach meiner Überzeugung durch diesen Ankauf das Bewusstsein für „moralisches Verhalten“ weiter gesteigert. Denn Steuerhinterziehung wird so klar als ein Verbrechen deutlich gemacht. Und der Staat zeigt, dass er nicht zwischen Reich und Arm unterscheidet. Wenn „Sozialbetrug“ verfolgt wird, und Sozialleistungsempfänger umfassende Ermittlungen über sich ergehen lassen müssen, MUSS der Staat sogar klar machen, dass er bei Steuerhinterziehern keine anderen Maßstäbe anlegt. Wer gegen den Ankauf ist, argumentiert daher heuchlerisch. Was nicht heißen soll, dass die Verfolgung von "Sozialbetrug" gerechtfertigt ist. Auch hier müssen Abwägungen der Rechte des Verfolgten erfolgen.
Hallo Jo,
AntwortenLöschensorry, aber Du begehst einige grundlegende Fehlannahmen. Ich fange mal mit dem ersten Satz an:
„Obwohl kein Rechtsexperte, habe ich schon etwas davon gehört, dass z.B. Geständnisse oder Beweise, die unrechtmäßig erhalten worden waren, in einem Prozess vor Gericht nicht verwendet werden dürfen. In bestimmten Umfang gilt das auch für Folgeerkenntnisse. (Früchte vom verbotenen Baum.)“
Was Du beschreibst, ist die Situation in den USA. In Deutschland ist es hingegen so, daß auch illegal erhaltene Beweismittel voll verwendet werden können, solange nicht gegen einige Grundrechte (bspw. Folterverbot) verstoßen wurde.
Ausgehend von diesem Irrtum hinkt auch die restliche Betrachtung. Ich empfehle die Lektüre von einigen Kommentaren von Strafrechtlern, bspw.
http://www.strafrechtsblogger.de/strafbarkeit-des-ankaufs-der-schweizer-steuerdaten-cds-nach-17-abs-2-nr-2-uwg-26-stgb-anstiftung-zur-geheimnishehlerei/2010/02/
http://www.strafrecht-online.de/startseite/aktuelles/?user_aktuelles_pi1[aid]=183047&cHash=d14fe669e96ff73337450ec956a45031
http://www.salleck.de/var/cccpage/news/set_z_news/203/end/index.html
Letzlich muß man entscheiden, ob man es gerne hätte, daß der Staat sich in Zukunft an die Gesetze hält, wenn er Straftäter oder vermeintliche Straftäter verfolgt. Wenn man das nicht so wichtig findet, sollte man sich aber auf der nächsten Demo auch nicht aufregen, wenn man ohne rechtliche Grundlage durchsucht wird.
Sorry, wenn das jetzt etwas böse klingt, aber ich habe das Gefühl, daß viele sogar sonst sehr tolle Leute nicht sehen, was das für ein slippery slope hintendranhängt, wenn man in dieser Sache nachlässig ist.
Ich hoffe, ich konnte Dich nochmal zum Überlegen animieren.
Beste Grüße
energist
Danke für den Hinweis. Ich war wohl zu lange im Ausland. Falls der Akt des Kaufs der CD illegal ist, würde aber doch zumindest eine Strafverfolgung eintreten. Oder ist das auch verkehrt. D.h. die Beweise könnten zwar verwendet werden, aber der Ankauf der CD, falls er illegal wäre, würde auch bestraft werden.
AntwortenLöschenDamit habe ich die rechtliche Bewertung wieder dahin geschickt, wo sie hin gehören, nämlich in das Justizsystem und nicht in Blogs. Richter sollten dieses Urteil fällen und nicht Blogger oder Rechtsanwälte, auch nicht wenn sie Landtagsabgeordnete sind. Das ist zumindest meine Meinung.
Jedenfalls ist es gut, dass eine Diskussion darüber begonnen hat. Sie sollte jetzt auch nicht einfach enden, sondern weiter gehen.
Zu Protokoll: Natürlich ist es das Recht der Abgeordneten der Piratenpartei im Landtag, eine Klage einzureichen. Die Frage ist, ob es Klug war. Man hätte auch abwarten können, wie andere Klagen verhandelt werden, bevor man mit einer Niederlage das Gegenteil der Absicht erreicht. Man erhält nämlich: Ärger mit der Basis, die eindeutig pro Ankauf ist, Ärger mit den Beklagten, weil die Klage unnötig war (es waren bereits welche auf dem Weg) und der persönlichen Profilierung dienten, im Fall, dass die Klage abgewiesen wird auch noch die politische Niederlage.
AntwortenLöschenFalls die Klage erfolgreich ist, haben die Klagenden vielleicht einen persönlichen Triumph, werden sich aber noch weiter von Teilen der Basis entfernen.
Mein Weg: Erst beobachten, wie sich die anderen Klagen entwickeln. Wenn sie abgewiesen werden, gibt es auch keinen Grund mehr mit rechtlichen Gründen gegen den Ankauf zu argumentieren. Dann bleiben nur noch die FDP-Gründe. Und die würde ich nicht nutzen.
Der Gedanke, daß auch der Staat sich an Gesetze zu halten hat, ist ein FDP-Grund? Hm, Dir ist klar, daß Du gerade Werbung für die FDP machst, oder?
AntwortenLöschenWie gesagt, abstrahiere das alles mal – die Verbindung mit Steuerhinterziehern als Feindbild vernebelt da etwas die Wahrnehmung. Aber wenn man in dem Fall mit den Schultern zuckt, hat man auch keine guten Argumente mehr gegen die VDS (damit kann man nämlich auch Straftäter fangen !!11!), gegen die Rasterfahndung oder gegen einen Lauschangriff.
Und genau diese Bedenken sind auch der Grund, warum die Stimmung an der Basis zumindest nach meinem Empfinden keineswegs so eindeutig ist, wie Du sie wahrnimmst.