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Freitag, 19. Oktober 2012

Warum wir eine unabhängige Klagebehörde brauchen!

Bereits seit einem Jahr diskutieren wir darüber, dass Deutschland dringend eine unabhängige Justizinstanz benötigt, die Anklagen von Bürgern gegen die Regierung nachgeht und unabhängig darüber urteilt. Leider ist dieser Teil beim Eindampfen der Positionen für den BPT und den Mitgliedern zumutbare Textmengen unter den Tisch gefallen und nur noch im Arbeitspapier vorhanden. (1) Aber nun ist nach den diversen Datenvernichtungsaktionen ein neues Kapitel aufgeschlagen worden. Wir erinnern uns, dass im Rahmen der Verfolgung von Verbrechen im rechtsradikalen Milieu der Schredder Papierakten vernichtete und dass im militärischen Bereich eine Festplatte und von militärischen Daten fehlt. Außerdem erinnern wir uns an die wiederholten Verstöße von Gesetzentwürfen der Regierung gegen das Grundgesetz.. Und nun das:
Von der Aktion Aktionsbündnis Direkte Demokratie war eine Strafanzeige gegen Protagonisten der Bundesregierung gestellt worden, denen sich über 2000 Bürger angeschlossen hatten. Aber kein Staatsanwalt erklärt sich für zuständig. Die Aktion schreibt:

Viele der eingereichten Strafanzeigen wurden von den Staatsanwaltschaften nach Karlsruhe zum Generalbundesanwalt weiter geleitet. Wir und auch Jo Thum sind davon ausgegangen, dass die Generalbundesanwaltschaft die Anzeigen bearbeitet - und wahrscheinlich niederschlägt. Das wäre die Voraussetzung gewesen, um auf anderer Ebene (Verfassungsgericht) weitere juristische Schritte zu gehen.

Bemerkenswerter Weise hat der Generalbundesanwalt sich für nicht zuständig erklärt. Er sieht sich daher nicht in der Lage, "etwas zu veranlassen"...

Es ergibt sich damit die seltsame Situation, dass eine Strafanzeige keinen Staatsanwalt findet, der darüber entscheidet, sie zu verfolgen oder nicht. Und um die Wahrheit zu sagen: Wir sind angesichts dieser Situation etwas hilflos. Eine Strafanzeige, die trotz medialen Schweigens von mehr als 2.000 Bürgern unterstützt wird, findet keinen Staatsanwalt, der sie auch nur behandelt. Und es geht wohlbemerkt um Hochverrat, nicht Falschparken oder Ladendiebstahl (die würden wahrscheinlich schneller und strenger verfolgt).

Jo Thum hat uns dazu folgendes geschrieben (gekürzt):

"Liebe Mitzeichner und Unterstützer der Strafanzeige „gegen die Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland welche dem ESM-Vertrag zugestimmt haben wegen Hochverrates und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“,

der Generalbundesanwalt schreibt, dass die Strafanzeige nicht in seine Zuständigkeit fällt. Er muss sich an Recht und Gesetz halten. Wir Bürger können nur ungläubig staunen. Ich selbst habe erst einmal fassungslos den Kopf geschüttelt und konnte nicht glauben was ich lese. Das muss erst verstanden werden:

§ 146 GVG (Weisungsgebundenheit)

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

§ 147 GVG (Aufsicht und Leitung)

Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:

    dem Bundesminister der Justiz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;

    der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
    dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

 § 148 GVG (Bundesanwaltschaft)

Der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte sind Beamte.

 § 149 GVG (Berufung der Bundesanwälte)

Der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte werden auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt.


Heißt dies doch Nichts anderes, als daß die gestellten Strafanzeige(n) sich genau gegen die Weisungsgeber richtet und von diesen selbstredend nach Recht und Gesetzt abgeschlagen werden kann.

Vermutlich ist eben dies geschehen; erfahren werden wir es wahrscheinlich nie.

Dies erzeugt ein Gefühl von Ohnmacht und jeder Willkür ausgeliefert zu sein. Widerspruch einzelner und kleiner Gruppen bringt vermeintlich wenig. Demokratie, das Recht auf Rede und Gegenrede wird verweigert, wir finden keine Plattform um unsere Argumente vorzutragen und zu vertreten. Sogar der Vorwurf des Hochverrates wird nicht ermittelt.

Aber es gilt weiterzumachen. WEG mit dem ESM. WEG mit der EU Diktatur. Wir sind nicht allein mit unserer Meinung. Unser Protest und Aktionen sollen helfen Mitbürger aufzuklären und Ihnen die Möglichkeit zu geben sich zu informieren.

Protest alleine wird nicht gefürchtet, solange es nicht Hunderttausende verstanden haben und auf die Straße gehen. Und selbst dann kann es ein Kampf  gegen Windmühlen sein, es werden die Ziele der Mächtigen einfach neu verpackt.

Aber vielleicht nur die persönliche Not treibt dann die Menschen auf die Straße. Wer nichts mehr zu verlieren hat protestiert mit Nachdruck und droht den Mächtigen mit Gewalt. Dies macht den Mächtigen Angst. Doch dies kann niemand wollen. Denn auch Angst vor Machtverlust macht den Mächtigen Angst. Existenzangst entsteht bei den Parlamentariern dieser Einheitspartei CDUFDPSPDGrüneLinke wenn ihre Listenplätze bei Wahlen schwinden. Dann wird wieder auf das Volk gehört.

Es gibt Alternativen für die Bundestagswahl 2013. Diese Parteien brauchen Ihre Unterstützung.

Nur die Bürger selbst können das Ende der Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat beschließen. Informieren Sie sich, welche Parteien dafür eintreten und unterstützen sie diese!

Mit freundlichen Grüßen

Johann Thum"

Fragen Sie sich nicht, warum diese Frage nicht auf den Titelseiten der Zeitungen erscheint?

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(1) Siehe Punkt 8 und 9. http://wiki.piratenpartei.de/AG_Friedenspolitik/Positionspapier#03_Friedenspolitik_im_Inneren

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