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Donnerstag, 13. September 2012

Nuklearabrüstung: Koalitionsfähige Entscheidungsvorlage oder Alternative?

UPDATE: Die bisher bekannt gewordenen Initiativen hinsichtlich nuklearer Abrüstung (1) innerhalb der Piratenpartei sind zu begrüßen und insbesondere hinsichtlich der Betonung unilateraler Abzüge von Nuklearwaffen von deutschem Boden erfreulich. Allerdings unterscheiden sich die Forderungen nicht wesentlich von Wahlprogrammen der staatstragenden Parteien, ihren Koalitionsverträgen und den neuesten Äußerungen der Bundeskanzlerin, die sich auf eine Äußerung des amerikanischen Präsidenten berief, dass Nuklearwaffen durchaus abgebaut werden könnten. Alles in Ordnung also? Nun, diese dargestellte Sichtweise unterscheidet sich wesentlich von der wichtiger Anti-Atom-Gruppen außerhalb der Parteienlandschaft, die auch sehr gute Argumente für ihre Standpunkte haben, leider aber innerhalb der Piratenpartei bisher nicht angehört wurden. Die formulierten Anträge /Punkte des Positionspapiers basieren im Wesentlichen auf den sicher fundierten Vorschlägen von Wissenschaftlern, die in den letzten 20 bis 30 Jahre die Bundesregierungen bei ihren Verhandlungen beraten hatten. Ich denke, dass wir durchaus deutlicher über die Forderungen der Regierungsparteien hinausgehen können und eine Alternative zur bestehenden Politik formulieren sollten.
Die folgenden Texte stellen nicht die Meinung der Piratenpartei, sondern meine persönliche Meinung dar, und sind Formulierungsvorschläge für entsprechende Anträge, die ich in AGs und Foren einbringen möchte:

1.       Durchsetzung der Pflichten der Nuklearwaffenstaaten aus Art. VI NPT / NVV
Die Piratenpartei fordert die Bundesregierung auf, auf die NATO-Partnerstaaten insofern hinzuwirken, dass diese ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem NPT/VNN (Nuklear Nichtweiterverbreitungsvertrag / Non-Proliferation Treaty) stärker als bisher nachkommen. Eine einseitige Verfolgung von Vertragspartnern die keine Nuklearmächte sind, ohne dass die Nuklearmächte ihren Vertragsverpflichtungen angemessen nachkommen ist ein Grund für die immer größere Skepsis vieler Nicht-Nuklear-Staaten. Die Modernisierung statt Abrüstung des Nuklearwaffenarsenals unter großem Aufwand, und das immer stärkere Einbeziehen von „Mini-Nukes“ und andere Atomwaffen in Kriegsszenarien und Drohkulissen der NATO, stehen im Widerspruch zum Geist und Wort des NPT/NVV.
Begründung:

Artikel VI NPT verlangt von allen Vertragsstaaten, namentlich gerade von den Atomwaffenstaaten, „in redlicher Absicht“ Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen
-          Zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft
-          Zur nuklearen Abrüstung sowie
-          Über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger wirksamer internationaler Kontrolle.

Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift können die Vertragsstaaten hinsichtlich dieser ihnen aufgegebenen Verhandlungen über deren Art, deren Modalitäten und deren Dauer streiten. Dagegen dürfen sie das in Art. VI NPT/NVV normierte Verhandlungsziel als solches nicht in Frage stellen und nicht ignorieren, wollen sie nicht vertragsbrüchig werden: „In redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen … zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und VOLLSTÄNDIGEN Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“

{Hinzugefügt: Neue Untersuchung mit Ergebnis, dass USA aufrüstet siehe
http://www.bits.de/public/researchreport/rr12-1-1.htm}

Das grundsätzliche Ablehnen von Verhandlungen über einen vollständigen Verzicht auf Nuklearwaffen und erst recht das grundsätzliche weitere Beharren auf der Option des Einsatzes oder gar des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen stellt die grundsätzliche völkerrechtliche Verpflichtung aus Art. VI NPT in Abrede und ist völkerrechtswidrig.

Die NATO-Staaten und die anderen Atomwaffenstaaten, die bislang prinzipiell Verhandlungen über eine Abschaffung der Atomwaffen und einen Verzicht auf deren Einsatz ablehnen, müssen den Verpflichtungen aus Art. VI NPT / NVV endlich Rechnung tragen, ansonsten der Vertrag von immer mehr Staaten als einseitig und nicht mehr tragfähig angesehen werden wird.


2.       Beseitigung des so genannten Kriegsvorbehaltes

Der sog. Kriegsvorbehalt, demnach der NPT /NVV »nicht mehr maßgebend« sein soll, wenn die »Entscheidung Krieg zu führen« von der NATO getroffen wird, ist völkerrechtswidrig. Die Piratenpartei fordert, dass die Bundesregierung eindeutig und unmissverständlich öffentlich erklärt, dass der NPT/NVV  unter allen Umständen und auch im Kriegsfalle gültig sein soll. Sie muss außerdem darauf hinwirken, dass auch Bündnispartner, insbesondere in der NATO, die gleiche Erklärung abgeben.
Begründung:

Im Zusammenhang mit der Ratifizierung des NPT im US-Senat hatte der damalige US-Außenminister Rusk am 10. Juli 1968 erklärt: „Der NPT „behandelt nicht Regelungen über die Dislozierung von Kernwaffen auf alliiertem Hoheitsgebiet, da diese keine Weitergabe von Kernwaffen oder Verfügungsgewalt darüber einschließen, sofern und so lange nicht eine Entscheidung, Krieg zu führen, getroffen wird, in welchem Zeitpunkt der Vertrag nicht mehr maßgebend wäre.“ (abgedruckt u.a. in der Denkschrift der Bundesregierung zum NPT in Bundestagsdrucksache 7/1994, S. 7)

Eine solche Einschränkung stellt eine Hintertür dar, die nicht zeitgemäß ist, und sowohl der Nichtverbreitung, als auch der Nichtanwendung von Kernwaffen widersprechen.

3.       Beginn der Verhandlungen über Nuklearwaffenkonvention

Die Piratenpartei fordert die Bundesregierung auf, aktiv darauf hinzuwirken, dass die in Artikel VI NPT geforderten Verhandlungen über nukleare Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle in naher Zukunft aufgenommen wird.
Begründung:

Nachdem B- und C-Waffen bereits durch eine Konvention abgedeckt wurde wird es nach vielen Jahrzehnten der Stagnation endlich Zeit, neue Impulse zur Erfüllung der Forderungen des Vertrages zu geben. Immer nur von Nicht-Nuklear-Staaten zu fordern den Vertrag einzuhalten, aber selbst keine ernsthaften Anstrengungen zu unternehmen, eine Nuklearwaffenkonvention zu diskutieren, verursacht eine Erosion der Glaubwürdigkeit.

4.       Reform der IAEO

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Internationale Atomenergiebehörde reformiert und in einen zivilen und einen Abrüstungsteil getrennt wird. Während der zivile Teil Aufgaben z.B. hinsichtlich der Diskussion der ungelösten Abfallfrage erhalten muss, die Risiken von nuklearer Energieerzeugung aber von unabhängigen Fach-Organisationen bewertet werden müssen, ist es notwendig, dass der Abrüstungsteil der Organisation alle Staaten bei der Prüfung ihrer Atomanlagen gleich behandelt.
Begründung:

Die IAEO muss dringend reformiert werden. Die Rolle der IAEO z.B. während der Katastrophen in Tschernobyl und in Fukushima war beschämend. Ebenso zweifelhaft ist die Rolle der Behörde bei der Behandlung des ungeklärten Abfallproblems. Wir fordern die Bundesregierung auf, dafür einzutreten, dass der Teil der Förderung der zivilen Atomkraft in eine separate Organisation ausgelagert wird. Diese muss eine eigene Finanzierung und ein eigenes Profil erhalten, durch das deutlich wird, dass es sich um eine Lobbyorganisation der Hersteller von Strom aus Kernspaltung handelt. Z.B. muss muss sichergestellt sein, dass diese Organisation keine Veröffentlichungen über gesundheitliche Risiken und Folgen der „Atomstrom“-Herstellung behindert.

Der in der IAEO verbleibende Abrüstungsteil wiederum muss Kontrollen nach dem Prinzip der Gleichheit aller Staaten ausüben. Um dies sicher zu stellen, muss die Führung der Organisation z.B. durch die Vollversammlung der UNO gewählt werden, und die Kontrolle aller Staaten, auch der Nuklearmächte, in gleicher Weise stattfinden.

Seit Jahrzehnten kämpfen Organisationen wie die Internationalen Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW), das Netzwerk von Ingenieuren und Wissenschaftlern für globale Verantwortung (INES), das Internationale Friedensbüro (IPB) und die Juristenvereinigung IALANA gegen „geschönte, Fakten oft widersprechenden Berichte“ (Der österreichische Wissenschaftler Peter Weish). Dadurch wird in unverantwortlicher Weise die Verbreitung von Atomenergie gefördert.

Überarbeiteter Text nach Sitzung der AG Friedenspolitik am 17.09.2012:




1.       Durchsetzung der Pflichten der Nuklearwaffenstaaten aus Art. VI  NVV (Nuklear Nichtweiterverbreitungsvertrag) 

Die Piratenpartei fordert, dass die Nuklearmächte ihren vertraglichen  Verpflichtungen aus dem NVV nachkommen. Die Modernisierung statt Abrüstung des  Nuklearwaffenarsenals unter großem Aufwand, und das immer stärkere  Einbeziehen von „Mini-Nukes“ und anderen Atomwaffen in Kriegsszenarien  und Drohkulissen der NATO, stehen im Widerspruch zum Geist und Wort des NVV. 

Begründung:

Artikel VI NVV (englisch NPT) verlangt von allen Vertragsstaaten, namentlich gerade von  den Atomwaffenstaaten, „in redlicher Absicht“ Verhandlungen zu führen  über wirksame Maßnahmen
-          Zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft
-          Zur nuklearen Abrüstung 
-          Über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger wirksamer internationaler Kontrolle. 

Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift können die Vertragsstaaten  hinsichtlich dieser ihnen aufgegebenen Verhandlungen über deren Art, deren Modalitäten und deren Dauer streiten. Dagegen dürfen sie das in  Art. VI NVV normierte Verhandlungsziel als solches nicht in Frage stellen und nicht ignorieren, wollen sie nicht vertragsbrüchig werden:  „In redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen …  zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und  VOLLSTÄNDIGEN Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler  Kontrolle“.

{Hinzugefügt: Neue Untersuchung mit Ergebnis, dass USA aufrüstet siehe 

Das grundsätzliche Ablehnen von Verhandlungen über einen vollständigen  Verzicht auf Nuklearwaffen und erst recht das grundsätzliche weitere  Beharren auf der Option des Einsatzes oder gar des Ersteinsatzes von  Nuklearwaffen stellt die grundsätzliche völkerrechtliche Verpflichtung  aus Art. VI NPT in Abrede und ist völkerrechtswidrig. 

Die NATO-Staaten und die anderen Atomwaffenstaaten, die bislang  prinzipiell Verhandlungen über eine Abschaffung der Atomwaffen und einen  Verzicht auf deren Einsatz ablehnen, müssen den Verpflichtungen aus  Art. VI NPT / NVV endlich Rechnung tragen, ansonsten der Vertrag von  immer mehr Staaten als einseitig und nicht mehr tragfähig angesehen  werden wird. 



2.       Beseitigung des so genannten Kriegsvorbehaltes

Der  sog. Kriegsvorbehalt, demnach der NVV »nicht mehr maßgebend« sein soll, wenn die »Entscheidung Krieg zu führen« von der NATO getroffen  wird, ist völkerrechtswidrig. Die Piratenpartei fordert, dass die  Bundesregierung eindeutig und unmissverständlich öffentlich erklärt,  dass der NVV  unter allen Umständen und auch im Kriegsfalle gültig  sein muss soll. Sie muss außerdem darauf hinwirken, dass auch Bündnispartner,  insbesondere in der NATO, die gleiche Erklärung abgeben.  

Begründung:

Im Zusammenhang mit der Ratifizierung des NPT im US-Senat hatte der  damalige US-Außenminister Rusk am 10. Juli 1968 erklärt: „Der NPT  „behandelt nicht Regelungen über die Dislozierung von Kernwaffen auf  alliiertem Hoheitsgebiet, da diese keine Weitergabe von Kernwaffen oder  Verfügungsgewalt darüber einschließen, sofern und so lange nicht eine  Entscheidung, Krieg zu führen, getroffen wird, in welchem Zeitpunkt der  Vertrag nicht mehr maßgebend wäre.“ (abgedruckt u.a. in der Denkschrift  der Bundesregierung zum NPT in Bundestagsdrucksache 7/1994, S. 17)

Eine solche Einschränkung stellt eine Hintertür dar, die nicht zeitgemäß  ist, und sowohl der Nichtverbreitung, als auch der Nichtanwendung von  Kernwaffen widersprechen. 

3.       Beginn der Verhandlungen über Kernwaffenkonvention

Die Piratenpartei fordert die Bundesregierung auf, aktiv darauf  hinzuwirken, dass die in Artikel VI NVV geforderten Verhandlungen über nukleare Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und  vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler  Kontrolle spätestens bis Ende 2014 aufgenommen wird.  

Begründung:

Nachdem B- und C-Waffen bereits durch eine Konvention abgedeckt wurde  wird es nach vielen Jahrzehnten der Stagnation endlich Zeit, neue  Impulse zur Erfüllung der Forderungen des Vertrages zu geben. Immer nur  von Nicht-Nuklear-Staaten zu fordern den Vertrag einzuhalten, aber  selbst keine ernsthaften Anstrengungen zu unternehmen, eine  Nuklearwaffenkonvention zu diskutieren, verursacht eine Erosion der  Glaubwürdigkeit. 

4.       Reform der IAEO

Wir fordern dass die  Internationale Atomenergiebehörde reformiert und in einen zivilen und  einen Abrüstungsteil getrennt wird. Der zivile Teil soll Aufgaben  z.B. hinsichtlich der Diskussion der ungelösten Abfallfrage erhalten.  Die Risiken von nuklearer Energieerzeugung aber müssen von unabhängigen  Fach-Organisationen bewertet werden. Außerdem ist es notwendig, dass der  Abrüstungsteil der Organisation alle beigetretenen Staaten bei der Prüfung ihrer  Atomanlagen gleich behandelt. 

Begründung:

Die IAEO muss dringend reformiert werden. Die Rolle der IAEO z.B.  während der Katastrophen in Tschernobyl und in Fukushima war beschämend.  Ebenso zweifelhaft ist die Rolle der Behörde bei der Behandlung des  ungeklärten Abfallproblems. Wir fordern die Bundesregierung auf, dafür  einzutreten, dass der Teil der Förderung der zivilen Atomkraft in eine  separate Organisation ausgelagert wird. Diese muss eine eigene  Finanzierung und ein eigenes Profil erhalten, durch das deutlich wird,  dass es sich um eine Lobbyorganisation der Hersteller von Strom aus  Kernspaltung handelt. Z.B. muss muss sichergestellt sein, dass diese  Organisation keine Veröffentlichungen über gesundheitliche Risiken und  Folgen der „Atomstrom“-Herstellung behindert. 

Der in der IAEO verbleibende Abrüstungsteil wiederum muss Kontrollen  nach dem Prinzip der Gleichheit aller Staaten ausüben. Um dies sicher zu  stellen, muss die Führung der Organisation z.B. durch die  Vollversammlung der UNO gewählt werden, und die Kontrolle aller Staaten,  auch der Nuklearmächte, in gleicher Weise stattfinden.

Seit Jahrzehnten kämpfen Organisationen wie die Internationalen Ärzte  gegen den Atomkrieg (IPPNW), das Netzwerk von Ingenieuren und  Wissenschaftlern für globale Verantwortung (INES), das Internationale  Friedensbüro (IPB) und die Juristenvereinigung IALANA gegen „geschönte,  Fakten oft widersprechenden Berichte“ (Der österreichische  Wissenschaftler Peter Weish). Dadurch wird in unverantwortlicher Weise  die Verbreitung von Atomenergie gefördert.

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(1) http://wiki.piratenpartei.de/01-CIBFFM
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Zu unterstützende Anträge:

BPT Antrag Nuklearabrüstung
Die PIRATEN teilen die Vision einer kernwaffenfreien Welt und möchten  diese durch konkrete Schritte - wo immer sie sich ergeben -  verwirklichen. Dazu unterstützen wir Inititativen, welche Kommunikation,  Vertrauensbildung und Transparenz zwischen den Staaten unter  Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheitsinteressen fördern. Die Ziele  der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung sollen dabei parallel  verfolgt werden.
Positionspapier
Die Piratenpartei Deutschland lehnt die nukleare Teilhabe ab und setzt sich für ihre Abschaffung innerhalb der NATO ein.
Zusatzinfos: Die nukleare Teilhabe ermöglicht  Nichtkernwaffenstaaten die Verfügung über Kernwaffen. Die Befehlsgewalt  über "geteilte" Nuklearwaffen besitzt weiterhin die USA, während die  eingeschränkte Kommandogewalt an den Partner weitergegeben wird. Daneben  bestehen Überlegungen die nukleare Teilhabe auch auf NATO Partner  auszweiten. Die nukleare Teilhabe steht im Widerspruch mit dem Ziel der  Nichtverbreitung von Kernwaffen und ist daher abzulehnen.

Abzug der Atomwaffen aus Deutschland
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für den unilateralen Abzug der Kernwaffen aus Deutschland ein.
Abzug der amerikanischen Atomwaffen aus Europa
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für den unilateralen  Abzug der amerikanischen Kernwaffen aus allen europäischen Staaten ein.  Dies wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, mit der weitere nukleare  Abrüstung erleichtert werden soll.
Ausbau des IAEO Kontrollsystems
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Einführung  nuklearer Sicherungsmaßnahmen für den zivilen Kernbrennstoffkreislauf  auch in Kernwaffenstaaten ein. Zu diesem Zweck muss die Ausstattung der  IAEO soweit verbessert werden, dass sie die wachsenden Verpflichtungen  erfüllen kann.

Zusatzinfos: Manche Kritiker sehen die IAEO als "Lobbyisten" der  Atomlobby. Dies wird mit der IAEO-Satzung begründet, in der es heißt:  "The Agency shall seek to accelerate and enlarge the contribution of  atomic energy to peace, health and prosperity throughout the world."  Abgesehen von der Ablehnung pauschaler Unterstellungen sehen wir die  Rolle der IAEO differenzierter.
Die "Förderung der Kernenergie" seitens der IAEO beschränkt sich auf  Studiengruppen, die eine Vielzahl von Tagungsbänden und Lehrbücher über  Kernenergie, Kerntechnik und Reaktorsicherheit veröffentlicht  (Vorbildlich, im Sinne von transparent, auf der IAEO Webseite als PDF  downloadbar). Diese Informationen sind für Drittländer sehr nützlich.  Eine finanzielle Förderung der Kernenergie, wie sie einige Länder  fordern, findet nicht statt und ist auch weder von uns, noch von  wohlhabendenen Ländern gewollt. 

Die Publikationen der IAEO ("Förderung der Kernenergie") sind für  viele Staaten ein wesentlicher Anreiz sich dem Kontrollsystem der IAEO  unterzuordnen. Als Piratenpartei fordern wir den Ausbau dieser  Kontrollfunktion und die damit notwendige bessere Ausstattung dieser  Behörde. Eine Streichung der Förderung würde den wesentlichen positiven  Anreiz nehmen, sich dieser kostenintensiven Kontrolle zu unterziehen.  Eine Stärkung der Überwachung der Kernbrennstoffkreisläufe wäre ohne  positive Anreize für die Teilnehmerstaaten unattraktiv und somit nicht  umsetzbar.

Transparenz der  Nuklearmaterialbestände aller Kernwaffenstaaten und der Rolle von  Kernwaffen in der NATO 
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Publikation  der Bestände von militärischen Nuklearmaterial und Sprengkopfzahlen ein.
Offenlegung der Rolle von Kernwaffen der NATO 
Die  Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Offenlegung der Rolle von Kernwaffen  in  der NATO ein.
Zusatzinfos: wurde in einer Abstimmung der AG-Außenpolitik knapp abgelehnt.

Auf Ersteinsatz von Kernwaffen verzichten
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen  bedingungslosen Verzicht auf den Ersteinsatz von Kernwaffen seitens der  NATO ein. Wir begrüßen es, wenn sich dann Kernwaffenstaaten dieser  Initiative anschließen werden.
Ratifizierung des Nukleartest-Verbotes durch alle NATO-Staaten
Die Piratenpartei Deutschland unterstützt alle Bemühungen, die  das Inkrafttreten des CTBT (Comprehensive Test Ban Treaty/  Teststoppvertrag) fördern. Wir unterstützen auch alle Bemühungen, mit  den Verhandlungen zum FM(C)T (Fissile Material Cutoff Treaty) zu  beginnen.
Kernwaffenfreie Zone (KWFZ) Mitteleuropa
Auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt ("Global Zero")  setzt sich die Piratenpartei Deutschland als vertrauensbildende Maßnahme  für die Schaffung einer Kernwaffenfreien Zone in Mitteleuropa und  anderen Regionen weltweit ein.

1 Kommentar:

  1. wie wäre es, wenn man den Einsatz von A-Waffen ummöglich macht, in dem man eine Erklärung abgibt, dass man den Staat automatisch den Krieg erklärt, welche diese einsetzt. Wenn dies genug Staaten erklären, würde der Einsatz kaum möglich sein.

    Burkanar

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