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Samstag, 25. Juli 2015

Veto-Recht der Ukraine gegen Untersuchungsergebnisse MH17?

MH17-Wrackteile sind immer noch an der Unglücksstelle
UPDATE - In meinem letzten letzten Artikel zitiere ich den holländischen Journalisten Joost Niemöller, der erwähnt, dass die Ukraine ein Veto-Recht hätte, um die Veröffentlichung der MH17-Untersuchung zu verhindern, sollte sie nicht damit einverstanden sein. Daraufhin wurde dies von @MarkusObermeier1 als Lüge bezeichnet. Worauf ich der Frage nachgegangen bin, und hier ist meine kurze Analyse:


DIE MÖGLICHE QUELLE


In einer Kurzmeldung in russischer Sprache der ukrainischen Nachrichtenagentur bzw. Zeitung UNIAN vom 12. August 2014 liest man u.a. »Die Ergebnisse (der Ermittlungen) werden nach Abschluss der Ermittlungen sowie mit Zustimmung aller Parteien, die die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben, bekannt gegeben.« Und dann heißt es an anderer Stelle:
»Entsprechend den Bestimmungen der Vier-Parteien-Vereinbarung, die am 8. August zwischen der Ukraine, den Niederlanden, Belgien und Australien (alle diese Länder sind Verbündete der Vereinigten Staaten und arbeiten mit diesen eng in dem neuen Kalten Krieg gegen Russland zusammen) getroffen wurde, werden die Informationen über die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Katastrophe der malaysischen Boeing 777 nicht offengelegt.«

Auch die pro-ukrainische Nachrichtenseite gordonua.com, titelt sinngemäß mit der Behauptung, dass die Untersuchungsergebnisse nach der getroffenen Vereinbarung nur im Einverständnis aller Parteien veröffentlicht werden dürfen. Weitere Veröffentlichungen in der Ukraine folgten.

DAS NACHFRAGEN


Verschiedene Medien berichteten, dass die angesehen niederländische  Publikation Elsevier unter dem Informationsfreiheitsgesetz eine Anfrage an die holländische Regierung gestellt hatte, um die Vereinbarung des gemeinsamen Ermittlungsteams wegen MH17 zur Veröffentlichung zu erhalten. Dies wurde abgelehnt. Der Grund war die Tatsache, dass zwischen den vier Staaten und der niederländischen Regierung das Recht aller Parteien auf Geheimhaltung vereinbart worden war.

Auch die deutsche Regierung verweigert jede Information über MH17. Die Untersuchung und die Vereinbarung wird auch nicht den gewählten Parlamentariern zur Verfügung gestellt.

In einer Dokumentation der ARD  wird dann erklärt, dass die Ukraine ein Vetorecht gegen die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse hätte. Eine Äußerung, die nie offiziell dementiert wurde, und von den meisten namhaften Journalisten als gesetzt angesehen wird.

DER EINSPRUCH


@MarkusObermeier1 begründete nun die Behauptung, es handele sich um eine Lüge, mit einem Artikel in der NZZ. Dort wird die Frage und Antwort wie folgt dargestellt:
Frage: Laut einer Dokumentation der ARD gibt es eine Übereinkunft der fünf Länder, die in die Ermittlungen involviert sind (Niederlande, Belgien, Malaysia, Australien, Ukraine). Demnach soll jedes Land am Ende die Veröffentlichung bestimmter Teile des Abschlussberichts verhindern können.

Antwort: Das ist ein Missverständnis. Wir haben im Joint Investigation Team (JIT) eine Übereinkunft getroffen, dass wir während der laufenden Ermittlungen gemeinsam entscheiden, was wir an die Öffentlichkeit bringen. Aber es ist ganz klar, wenn die Ermittlungen beendet sind und es ein Dossier gibt, kann jedes der fünf Länder aufgrund dieses Dossiers handeln. Da gibt es kein Vetorecht einzelner Länder.
Nun wenn es klar ist, dass die Untersuchungsergebnisse vollumfänglich veröffentlicht werden, könnte man ja die diesbezüglichen Formulierungen auch veröffentlichen. Denn dadurch werden ja keine Geheimnisse verraten, oder? Statt dessen wird von einem "Missverständnis" gesprochen. Und davon, dass erst nach ABSCHLUSS der Untersuchungen jedes Land unabhängig handeln kann. Ist dies der Grund, warum es zu keinem Abschluss kommt? Oder dass es nur zu einem Abschluss kommt, in dem die für ein Land unangenehmen Passagen gelöscht wurden? Was passiert, wenn sich die Parteien nicht auf einen Abschlussbericht einigen können? Dann wird logischerweise keiner erstellt? Dadurch ist die Untersuchung nicht abgeschlossen, und keine Veröffentlichung wird offiziell stattfinden.

Interessant ist, dass außer dieser Äußerung, von keiner der betroffenen Parteien, die Tatsache offiziell dementiert wird, dass jedes Land dem Ergebnis des Abschlussberichtes zustimmen muss. Jedenfalls konnte ich kein offizielles Regierungs-Dementi, trotz intensiver Quellensuche, finden. (Gerne Links an mich.) Und so lange es keinen Abschlussbericht gibt, gilt eben die Geheimhaltung, bzw. dass nur das veröffentlicht werden darf, auf das man sich einigt.

In dem Blog Analitik wird sehr schön herausgearbeitet, wie der Westen versucht, die MH17-Tragödie versanden zu lassen, wie Bellingcat entlarvt wurde, und wie Russland immer wieder den Westen mit neuen Forderungen nach Klärung der MH17-Tragödie, trollt. Auch dies deutet darauf hin, dass es keinen Abschlussbericht geben wird, wenn die Ukraine dem Ergebnis nicht zustimmt.

Und so verwundert es nicht, dass der Wirtschaftsblog mmnews am 9. Juli noch darauf hinweist, dass die Geheimniskrämerei um den Abschuss von MH17 immer seltsamere Formen annimmt. Nach den Standards der Internationalen Luftverkehrsorganisation ICAO müsste aber der Bericht spätestens ein Jahr nach dem Unfall veröffentlicht werden. Das Dutch Safety Board versucht sich aus diesem Dilemma offensichtlich zu befreien, indem es erklärt, dass der Bericht den beteiligten Ländern bereits vorliegt.

Wenn 1. die Existenz einer Vereinbarung, dann 2. die Vereinbarung selbst und 3. das Ermittlungsergebnis geheim gehalten wird, erscheint mir der Titel eines Artikels gerechtfertigt, der da lautet: Das Kartell der Vertuscher. Und dann reicht mir nicht ein Interview mit einer vagen Äußerung "Missverständnis", um die Veröffentlichungen der ukrainischen Seite, die eingangs erwähnt wurden, zu verwerfen.

Und so kann ich mich nur dem Artikel der Jungen Welt vom 17. Juli anschließen:
"Jedenfalls hat Kiew offenbar etwas zu verbergen. Wenige Tage nach dem Abschuss vereinbarten die beteiligten Staaten auf ukrainischen Antrag eine Schweigeverpflichtung: Ermittlungsergebnisse dürfen nur mit Einwilligung aller Beteiligten veröffentlicht werden. Insofern wäre es ein kleines Wunder, wenn der für den Oktober angekündigte offizielle Report aus den Niederlanden substantiell Neues bekanntmachen würde."
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UPDATE:

Offensichtlich habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Daher hier noch einmal meine Meinung:

Natürlich gibt es Vetorecht gegen Teile oder den ganzen finalen Abschlussbericht. Allerdings kann der nur mit Einwilligung ALLER Parteien finalisiert werden. D.h. bis jeder Staat seine Einwilligung gegeben hat, bleibt der Bericht geheim. Welche Konsequenz daraus entsteht, kann sich jeder denken.

Und noch etwas: Dies ist KEINE russische Propaganda, sondern allenfalls ukrainische Propaganda, denn die Nachricht stammt aus der Kiew nahestehenden Presse.

3 Kommentare:

  1. Neueste Entwicklungen Ende Juli 2015:

    http://www.heise.de/tp/artikel/45/45542/1.html

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  2. Wer von dem Geheimhaltungsabkommen berichtete:
    http://www.globalresearch.ca/the-causes-of-the-mh17-crash-are-classified-ukraine-netherlands-australia-belgium-signed-a-non-disclosure-agreement/5397194

    Ob das ein Fake ist, ist unklar, aber der Brief wurde von der australischen Regierung nicht dementiert: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=799156350143196&set=a.184711604921010.48169.100001465161471&type=1

    Die holländische Regierung erklärt, es gäbe kein Geheimhaltungsabkommen.



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  3. Das niederländische Nachrichtenmagazin Elsevier wollte auf Basis des niederländischen Informationsfreiheitsgesetzes wissen, was genau denn diese Übereinkunft beinhaltet, bekam aber keine Antwort (“Ministerie weigert geheime deal MH17 openbaar te maken“) des zuständigen Ministeriums.

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